Batterien und Akkus gehoren nicht in den Hausmull. Verbraucher sind gesetzlich
verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zuruckzugeben. Lassen Sie
diese nur uber den Fachhandel oder durch Batterie-Sammelstellen entsorgen.
Dies ist ein konkreter Beitrag zum Umweltschutz. Seit 1998 verpflichtet
die Batterieverordnung alle Burgerinnen und Burger, verbrauchte Batterien
und Akkus ausschlie?lich uber den Handel oder die speziell dafur eingerichteten
Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Ruckgabepflicht). Handel und Hersteller
sind verpflichtet, diese Batterien zuruckzunehmen und ordnungsgema&szlilg;
zu verwerten oder als Sondermull zu beseitigen (gesetzliche Rucknahmepflicht).
Falls Sie Ihre Batterien und Akkus bei uns zuruckgeben mochten, schicken
Sie diese bitte ausreichend frankiert an unsere Adresse. Kennzeichnungspflichtige
Batterien sind mit einem der beiden nachstehenden Zeichen, bestehend aus
einer durchgestrichenen Mulltonne und dem chemischen Symbol des fur die
Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen.
Das chemische Symbol (Cd, Hg oder Pb) wird unter dem Zeichen abgebildet.
Pb = Batterie/Akku enthalt Blei Cd = Batterie/Akku enthalt Cadmium Hg
= Batterie/Akku enthalt Quecksilber